Ausfallhonorare in der Zahnarztpraxis

Praxisoptimierung_IT_Defizite

Terminbasierte Zahnarztpraxen sind auf eine durchdachte Planung angewiesen. Bleiben Patienten ohne Abmeldung fern oder sagen erst kurzfristig ab, entstehen Leerzeiten und finanzielle Verluste. Diese Problematik beschäftigt die Justiz kontinuierlich: Gerichte müssen immer wieder klären, unter welchen Umständen und in welcher Größenordnung Ausfallgebühren rechtmäßig erhoben werden dürfen.

Für die gerichtliche Durchsetzbarkeit von Ausfallentgelten sind besonders diese Aspekte relevant:

  • Zumutbare Absagefrist:
    Bei kurzfristigen Stornierungen wenige Stunden vor dem Termin kann die Praxis den Slot meist nicht mehr anderweitig belegen. Aufwändige Behandlungen rechtfertigen längere Vorlaufzeiten für die Planungssicherheit.
  • Angemessene Pauschalhöhe:
    Das Ausfallentgelt darf das Honorar, das bei durchgeführter Behandlung entstanden wäre, nicht überschreiten.
  • Verrechnung alternativer Erlöse:
    Lässt sich der freigewordene Termin kurzfristig an andere Patienten vergeben, sind diese Einnahmen gegenzurechnen.

Eine durchdachte Vorbereitung umfasst verschiedene Schritte von der Patienteninformation bis zur Dokumentation:

  • Klare Mitteilung:
    Informieren Sie Patienten bereits bei der Terminbuchung (mündlich oder elektronisch) darüber, dass Ihre Praxis nach dem Bestellprinzip arbeitet und bei unentschuldigtem Fernbleiben möglicherweise Ausfallentgelte anfallen.
  • Verhältnismäßige Stornierungsfristen:
    Gestalten Sie die Fristen so, dass Patienten bei unkomplizierten Behandlungen auch kurzfristiger umplanen können, ohne hohe Ausfallkosten zu riskieren. Bei aufwändigen Terminen ist eine längere Vorankündigung sinnvoll.
  • Dokumentierter Beleg:
    Erstellen Sie eine schriftliche Bestätigung (etwa per E-Mail oder Bestätigungsbogen), die das Ausfallentgelt verständlich erklärt. So können Sie im Konfliktfall nachweisen, dass der Patient informiert war.

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Anhand unserer Erfahrungen durch die transparente Kommunikation von Ausfallentgelt-Bestimmungen werden zwei bedeutende Fortschritte erzielt:

  1. Erhöhte Termintreue:
    Die Zuverlässigkeit bei Terminen steigt um 80 bis 85% – praktisch kein Termin fällt mehr ungenutzt aus.
  2. Dauerhafte Effekte:
    Patienten, die einmal unentschuldigt fernblieben, erhalten bei zahlreichen unserer Kunden keine weitere Online-Terminbuchung mehr, was zu einer nachhaltigen Optimierung der Terminorganisation beiträgt.

Diese Strategien fördern nicht nur die wirtschaftliche Stabilität der Praxis, sondern verbessern auch die Vorhersagbarkeit und somit die Qualität der Patientenbetreuung insgesamt.

Quelle: https://www.zwp-online.info/zwpnews/wirtschaft-und-recht/recht/zum-ausfallhonorar-bei-nichterscheinen