Basierend auf einem aktuellen Beitrag auf ZWP online:
https://www.zwp-online.info/zwpnews/wirtschaft-und-recht/recht/zum-ausfallhonorar-bei-nichterscheinen
Im Beitrag von ZWP wird ausführlich die rechtliche Grundlage für das sogenannte Ausfallhonorar bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage thematisiert. Demnach ist es für Zahnärzte grundsätzlich möglich, ein Ausfallhonorar zu verlangen – vorausgesetzt, die Voraussetzungen sind erfüllt: Ein verbindlich vereinbarter Termin, ein individuell geplanter Behandlungszeitraum, der nicht anderweitig vergeben werden konnte, und ein entsprechender Hinweis an den Patienten vorab (z. B. in AGB oder Behandlungsvertrag).
Unsere Einschätzung dazu: rechtlich völlig korrechtlich abgesichert – aber wie sieht es in der Praxis aus?
Was rechtlich gedeckt ist, muss nicht in mein Praxiskonzept passen. Was kann man also tun, um solche Ausfallhonorare gar nicht erst in Rechnung stellen zu müssen?
Erfolgreiche Alternative aus der Praxis:
Mit einer digitalen Online-Anamnese in Verbindung mit der Terminvergabe, steigt die Verbindlichkeit von Terminen stark an.
Eine Kombination aus Terminvergabe mit Bestätigungsnachricht INKLUSIVE Online Gesundheitsfragebogen lassen sich Ausfälle nahezu vollständig vermeiden lassen. Mit Infoskop® von der Firma synMedico werden aktuell bereits über 20.000 Anamnesen pro Tag erzeugt und die Arztpraxen, die bereits eine Online Anamnese einsetzen, können folgende zwei Hauptargumente belegen:
A. Verbindlichere Termine durch aktive Mitwirkung
Die Patienten füllen vorab online ihre Gesundheitsdaten aus und geben persönliche Informationen ein. Dieser aktive Beitrag schafft ein stärkeres psychologisches Commitment: Der Termin ist kein bloß vereinbarter Slot mehr – er wird als persönlicher Behandlungsschritt erlebt. Die Folge: Die Termintreue steigt signifikant.
B. Rechtssichere Zustimmung zum Ausfallhonorar
In der digitalen Anamnese ist ein optionaler Text-Button integriert, mit dem der Patient bestätigt:
„Mir ist bewusst, dass bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage ein Ausfallhonorar fällig wird.“
Diese Zustimmung erfolgt digital und ist rechtlich nachvollziehbar dokumentiert.
Unsere Erfahrungen aus der Praxis
80–85 % weniger ersatzlose Terminausfälle
Patienten, die unentschuldigt fehlen, bekommen bei vielen unserer Kunden keinen weiteren Online-Termin mehr – was die Ernsthaftigkeit noch zusätzlich erhöht.
FAZIT:
Die rechtliche Grundlage für Ausfallhonorare ist klar – mit der digitalen Anamnese von infoskop schaffen Sie zusätzlich eine präventive Lösung, die Ihre Terminplanung zuverlässig schützt.
Mehr Informationen zur digitalen Anamnese und Praxisdigitalisierung: www.synmedico.at